Besitzer schwerer Geländewagen müssen von April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte am 24.09.2004 einem Antrag der Regierungskoalition (BT-Drs. 15/3468) auf Abschaffung des Steuerprivilegs zu.
Geländefahrzeuge gelten nicht mehr als Nutzfahrzeuge
Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind. Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden. Die alte Form der Besteuerung war von Automobilherstellern dazu genutzt worden, Geländewagen mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht zu entwickeln, um ihre Kunden in den Genuss der günstigeren Besteuerung kommen zu lassen.
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