Landwirtschafts- Altschuldengesetz in Kraft getreten

VonHagen Döhl

Landwirtschafts- Altschuldengesetz in Kraft getreten

Am 1.7.2004 ist das die landwirtschaftlichen Unternehmen, Molkereigenossenschaften sowie vor- und nachgelagerte Unternehmen in den neuen Bundesländern, die mit ihren Banken sogenannte Rangrücktrittsvereinbarungen über Altkredite aus DDR-Zeiten geschlossen haben, betreffende Landwirtschafts- Altschuldengesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die beschleunigte Ablösung dieser Altschulden. Die Ablösung ist freiwillig, setzt jedoch einen Antrag bei der jeweiligen Bank voraus. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2005 auslaufen.

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