Nach einer Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes können Unternehmer nicht ohne weiteres zur elektronischen Steueranmeldung über das Internet gezwungen werden. Seit Anfang des Jahres sollten Unternehmer per Gesetz verpflichtet werden, ihre Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Lohnsteueranmeldung dem Finanzamt elektronisch via Internet zu melden. Ausnahmen sieht das Gesetz nur in Härtefällen vor. Das Hamburger Finanzgericht urteilte vorläufig (bis zum Abschluss des Hauptverfahrens) dahingehend, dass es einem Unternehmer nicht zuzumuten sei, sich für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt eigens die erforderliche Computer-Hartware sowie einen Internetanschluss anzuschaffen.
(FG Hamburg, II 51/05)
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