Kein Schadenersatz nach vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

VonHagen Döhl

Kein Schadenersatz nach vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der bei eBay einen gebrauchten Lkw mit Ladekran zu einem Startpreis von 1 Euro zum Kauf angeboten, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte, keinen Schadensersatz zahlen muss.
(OLG Dresden  10 U 572/13)

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