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VonHagen Döhl

Bundesregierung beschließt neue Volkszählung

Nach mehr als 20 Jahren plant die Bundesregierung eine neue Volkszählung. Anders als bei der umstrittenen Zählung von 1987 sollen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.08.2006 aber nicht mehr alle Bürger befragt werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begründete die geplante Erhebung in Berlin mit EU-Vorgaben und damit, dass die seit 1987 fortgeschriebenen Daten veraltet seien. Geplant ist der EU-weite Zensus für 2010/2011. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar signalisierte Zustimmung.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 17.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2006 in Kraft. Das heftig umstrittene Gesetz hatte zuletzt länger als gedacht bei Bundespräsident Horst Köhler gelegen, der es auszufertigen hatte.

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LG Osnabrück: Fahrgäste von Linienbussen sind selbst für ihren sicheren Halt verantwortlich

Wer öffentliche Linienbusse benutzt, muss stets dafür sorgen, dass er einen festen Halt hat. Der Fahrer, der einen Fahrplan einzuhalten hat, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Fahrgäste dieser Pflicht nachkommen. Das Osnabrücker Landgericht entschied, dass nur ausnahmsweise etwas anderes gelten könne, wenn für den Fahrer ohne weiteres ersichtlich sei, dass ein Insasse die Pflicht nicht erfüllen könne, zum Beispiel wegen einer schweren Behinderung (Urteil vom 11.08.2006, Az.: 5 O 1439/06, nicht rechtskräftig).

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Bundespräsident Köhler hat Gleichbehandlungsgesetz unterzeichnet

Nach einer Reihe von Pannen hat das neue Antidiskriminierungsrecht die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Horst Köhler (CDU) habe das Gesetz unterzeichnet, teilte das Präsidialamt am 14.08.2006 in Berlin mit. Nun muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um endgültig in Kraft zu treten. Das soll in den nächsten Tagen geschehen.

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Fotografieren in fremden Geschäftsräumen zur Beweissicherung ist unzulässig

Das Fotografieren im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ist grundsätzlich unzulässig. Jetzt gab das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken dem Unterlassungsbegehren eines Einzelhandelsunternehmens statt, das darauf gerichtet war, es einem Mitbewerber zu untersagen, in seinen Geschäftsräumen aufgestellte wettbewerbswidrige Reklameschilder zu fotografieren. Die Richter verwiesen darauf, die wettbewerbswidrige Handlung des Unternehmens habe in anderer Weise dokumentiert werden können. Der Mitbewerber habe nicht zu bestimmen, wann Beweisfotos zur Verfolgung eines Wettbewerbverstoßes unabdingbar seien (OLG Zweibrücken Urteil vom 16.03.2006, Az.: 4 U 62/05)

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BGH bejaht Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

Reiseveranstalter müssen ihre Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit der Schmerzensgeldklage der Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das bei der Benutzung einer Wasserrutsche ertrunken war, stattgegeben (Urteil vom 18.07.2006, Az.: X ZR 142/05).

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Arbeitslosengeld II: Bundesagentur für Arbeit gibt wichtigste Änderungen bekannt

Am 01.08.2006 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger ergeben sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom 27.07.2006 wesentliche Änderungen. Unter anderem sollen Maßnahmen implementiert werden, die den Missbrauch von Leistungen unterbinden helfen sollen.

Vermögensfreibetrag für Altersvorsorge wird angehoben

Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, das Maximum liegt bei 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, das Maximum liegt hier bei 9.750 Euro.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden berücksichtigt

Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgen. Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Die bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt sei und beide in Notfällen nicht füreinander einstünden, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Diese Regelung betrifft nach der Neuregelung erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Förderung durch Sofortangebote

Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Job-Angebot sein.

Sanktionsdauer kann flexibler gehandhabt werden

Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können künftig flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit, die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regleistungen für unter 25Jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.

Missbrauch schnell erkennen

Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen, sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten. Familien sollen die Möglichkeit erhalten, zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag, der nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger soll die grundsätzliche Pflicht bestehen, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden.

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BFH verneint Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes

Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes (SolZG) 1995. Dies geht aus einem Beschluss vom 26.07.2006 hervor. Gegen den Solidaritätszuschlag als eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe könne insbesondere nicht geltend gemacht werden, dass es an seiner zeitlichen Befristung fehle. Die Befristung gehöre nicht zum Wesen einer Ergänzungsabgabe (Beschluss vom 28.06.2006, Az.: VII B 324/05).

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Förderverein Trade 3000 gegründet

Am 28.06.2006 konstituierte sich der Förderverein Trade 3000 (kurz T3000) in Hoyerswerda. Zweck des Fördervereins ist es, in Gemeinwesen eine verbraucherfreundliche, senioren- jugend- und behindertengerechte sowie touristisch kooperative und mittelstandsfördernde Informations- und Kommunikationsstruktur aufzubauen. Dieser internetbasierte Service für alle Bürger fördert eine völlig neue Qualität der kommunalen Kommunikationskultur. Sie ermöglicht beispielsweise, dass man sich vor der Einkehr in einem Restaurant bereits zu Hause am Computer an Hand der digitalen Speisekarte dieser Lokalität über Preise und Angebot sachkundig machen kann. Mit Hilfe des Grundrisses lässt sich selbst der Tisch nach eigenem Wunsch bestellen. So bequem kann man sich auch über stundenaktuelle Schnäppchen bei den Händlern informieren. Neben derartigen Serviceleistungen legt T3000 besonders Wert auf umfassende Verbraucherinformationen.

Trade 3000 als mehrsprachiges, europäisches Basisnetzwerk wird in Kürze im Internet nach einheitlichem Standard nicht nur regionale Siedlungsstrukturen, sondern auch das mittelständische Gewerbe unserer Region in Breite und Vielfalt, touristische Attraktionen sowie Rad- und Wanderwege präsentieren. Auf diese Weise möchte T3000 Charakter, Schönheit und Leistungsfähigkeit einer Region zum Ausdruck bringen.

Das Novum bei T3000 besteht u. a. darin, dass durch den einheitlichen Standard der Informationsplattform der Verbraucher erstmalig Nutzen und Qualität der im Internet angebotenen Leistungen vergleichen kann. Die Benutzung des Basisnetzwerkes im Internet wird so einfach sein, dass selbst ungeübte Senioren mit Freude auf dieses zeitgemäße sowie zeit- und Kosten sparende Serviceangebot zugreifen.

Die erste Aufbauphase des Basisnetzwerkes T3000 ist unter ehrenamtlicher Leitung und Mitwirkung engagierter Hoyerswerdaer Bürger abgeschlossen. Sie dient als Ausgangsbasis für die zweite Aufbauphase, die ab jetzt mit der Organisationsform eines gemeinnützigen Fördervereins realisiert wird. Den Vorsitz übernahm Rechtsanwalt Hagen Döhl. Der Förderverein versteht sich als interkommunaler Wirtschaftsförderer, der innovativ an der regionalen Gestaltung des wissens-basierten Wirtschaftsraumes der Europäischen Union mitwirkt. Der Verein will mit seinem umfangreichen Aufgabengebiet dazu beitragen, dass in der Region neue Unternehmen gegründet und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem vermittelt er zwischen Behörden, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Stiftungen Technologiezentren und anderen Einrichtungen den jobschaffenden oder joberhaltenden Technologie-Transfer kleiner und mittelständiger Unternehmen. Im digitalen Zeitalter – wo „always on“ gilt – gewinnt die gleichermaßen kundennahe wie via Internet unschlagbar kostengünstige Kommunikationskultur in der Unternehmenskultur zunehmend existenzielle Bedeutung.

Als Zeitzeugen der Globalisierung länderübergreifend denken
Das Basisnetzwerk T3000 unterstützt u.a. die mittelständischen Bemühungen, Hoyerswerda zur Einkaufsstadt des Lausitzer Seenlandes zu profilieren. Angestrebt wird zu diesem Zweck eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Deutschland und anderen EU-Ländern.

„Als Zeitzeugen der Globalisierung,“ erläutert Vereinsvorsitzender Hagen Döhl die Strategie des Basisnetzwerkes T3000, „sind wir bei der Erschließung regionaler Potenziale genötigt, länderübergreifend zu denken und nicht etwa bestenfalls nur die benachbarte Kommune mit einzubeziehen. Heutzutage müssen entstehende Wirtschaftsräume, wie das Lausitzer Seenland, nicht allein regional stark, sondern sachsenweit oder gar bundesweit wettbewerbsfähig sein. Mitunter reicht selbst das nicht. Die Globalisierung zwingt, sich weltweit gegen vielerlei Standort zu behaupten. Die Integration in eigendynamische Netzwerke ist dabei die
aussichtsreichste unternehmerische Überlebensform.“

Internetstart mit der Altstadt
Den bevorstehenden Start ins Internet unternimmt das Basisnetzwerk T3000 mit der Präsentation des kompletten Informationsangebotes sowie des Leistungsspektrums der Gewerbetreibenden der Altstadt Hoyerswerda. Der Förderverein unterstützt damit das von der Landesregierung initiierte BID-Projekt, das bis Ende 2006 vorgesehen ist. Es soll das Altstadtviertel für Touristen und Kunden attraktiver machen. T3000 fördert das Projekt mit deutschlandweitem Marketing über den befristeten Zeitraum hinaus.

BID bedeutet: “ Business Improvement District“ und bezeichnet ein Entwicklungsprojekt für ein eng eingegrenztes (Stadt)-Gebiet. Diese Förderidee stammt aus den USA.

Für Rückfragen:
Vereinsvorsitzender: Rechtsanwalt Hagen Döhl
Fon: 03571/ 42 48-0 eMail: hdoehl@paragraf.info
Stellvertreter: Dieter Görner
Fon: 03571/ 41 65 30 eMail: goerner-d@t-online.de

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Ab Juli können Anwälte und Mandanten Beratungsgebühren frei vereinbaren

Ab dem 01.07.2006 können Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandanten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg.
Nach der ab 01.07.2006 geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des BGB. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen oder anderen Bemessungskriterien. Auch Pauschalhonorare können vereinbart werden.
Spricht der Anwalt die Vergütung nicht von sich aus an, sollte der Mandant auf jeden Fall danach fragen.