Arbeitslosengeld II: Bundesagentur für Arbeit gibt wichtigste Änderungen bekannt

VonHagen Döhl

Arbeitslosengeld II: Bundesagentur für Arbeit gibt wichtigste Änderungen bekannt

Am 01.08.2006 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger ergeben sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom 27.07.2006 wesentliche Änderungen. Unter anderem sollen Maßnahmen implementiert werden, die den Missbrauch von Leistungen unterbinden helfen sollen.

Vermögensfreibetrag für Altersvorsorge wird angehoben

Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, das Maximum liegt bei 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, das Maximum liegt hier bei 9.750 Euro.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden berücksichtigt

Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgen. Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Die bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt sei und beide in Notfällen nicht füreinander einstünden, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Diese Regelung betrifft nach der Neuregelung erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Förderung durch Sofortangebote

Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Job-Angebot sein.

Sanktionsdauer kann flexibler gehandhabt werden

Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können künftig flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit, die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regleistungen für unter 25Jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.

Missbrauch schnell erkennen

Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen, sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten. Familien sollen die Möglichkeit erhalten, zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag, der nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen. Für Arbeitslosengeld II-Empfänger soll die grundsätzliche Pflicht bestehen, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden.

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