Reiseveranstalter müssen ihre Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit der Schmerzensgeldklage der Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das bei der Benutzung einer Wasserrutsche ertrunken war, stattgegeben (Urteil vom 18.07.2006, Az.: X ZR 142/05).
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