Hersteller müssen ihre Software unter Umständen kostenlos auf Euro umstellen

VonHagen Döhl

Hersteller müssen ihre Software unter Umständen kostenlos auf Euro umstellen

Hersteller von Computerprogrammen müssen für die gesamte Vertragslaufzeit die Nutzbarkeit ihres Programmes gewährleisten. Auch wenn die Währungsumstellung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht absehbar war, müssen sie das Programm kostenlos aktualisieren.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin hatte 1996 die Nutzungsrechte eines Computerprogramms bis in das Jahr 2001 gemietet. Für die Umstellung auf Euro verlangte der Hersteller nachträglich mehr als 27.000 DM. Die Klägerin verlangt von dem Hersteller, dass er das Programm kostenlos aktualisiert. Ihre hierauf gerichtete Klage hatte Erfolg.

Die Gründe:

Der Hersteller ist verpflichtet die Software auf Euro umzustellen. Er muss für die gesamte Vertragslaufzeit die Nutzbarkeit des Programmes gewährleisten. Binnen eines Monats muss er das Programm kostenlos aktualisieren.

(LG Wuppertal 8.11.2001, 11 O 94/01)

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