Gescheiterte Umwandlung, LPG, GbR, Register

VonHagen Döhl

Gescheiterte Umwandlung, LPG, GbR, Register

Der Antragsteller begehrte mit Antrag am 15.12.1998 beim Amtgericht Dresden die Bestellung eines Liquidators für eine LPG. Zuvor hatten am 22.11.1990 zwei LPGs ihren Zusammenschluss zu einer neuen LPG beschlossen. Mit weiterem Beschluss vom 28.12.1990 hatten die Mitglieder mehrheitlich die Auflösung der LPG ohne Abwicklung zum 31.12.1990 und die Überführung des gesamten Vermögens in eine GbR, deren Gesellschafter sämtliche Mitglieder der LPG sein sollten, beschlossen. Der Zusammenschluss wurde am 28. 1.1991 in das Register eingetragen. Im Anschluss daran hatten die Gesellschafter des Vermögens-GbR eine Vermögensverwaltungs-GmbH errichtet, auf welche das gesamte ursprüngliche LPG-Vermögen übertragen wurde. Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 8. 4.1999 in Bestellung eines Liquidators abgelehnt.
Das Landgericht Dresden hat mit Beschluss vom 3. 2.2000 den Beschluss des Amtsgerichts abgeändert und das Amtsgericht angewiesen für die LPG einen Liquidator zu bestellen, sowie ein Amtslöschungsverfahren hinsichtlich der Rückgängigmachung des Löschungsvermerks im LPG-Register einzuleiten.

Wie das OLG Dresden (OLG Dresden, Beschl. v. 18.10.2000 – 15 W 1129/00 – 71/02) in der Sache entschieden hat erfahren Sie über den nachfolgenden Link:

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