Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

VonHagen Döhl

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 29. April 2003 die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Auch wenn ein Mann rechtlich nicht als Vater des Kindes anerkannt ist, kann er ein Umgangsrecht erstreiten. Damit erklärte das Gericht eine Vorschrift für verfassungswidrig, wonach der leibliche Vater, aber rechtlich nicht anerkannte Vater vom Kontakt mit seinem Nachwuchs ausgeschlossen ist.

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