Klage auf Räumung und künftige Nutzungsentschädigung

VonHagen Döhl

Klage auf Räumung und künftige Nutzungsentschädigung

Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Montate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.
(BGH, Beschluss v. 20.11.2002 – VIII ZB 66/02)

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