Das Finanzgericht Brandenburg hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren einem Bürger Recht gegeben, der sich gegen die Erfassung von Spekulationsgewinnen aus dem Jahr 1999 durch das Finanzamt wehrt. Damit hat erstmals ein Finanzgericht den Vollzug eines Steuerbescheides ausgesetzt, in dem es um die Besteuerung von Spekulationsgewinnen im Jahr 1999 geht.
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