Email- Werbung: Unterlassungsanspruch des Empfängers (Spamming) I

VonHagen Döhl

Email- Werbung: Unterlassungsanspruch des Empfängers (Spamming) I

Dem Empfänger unaufgeforderter Email- Werbung steht gegen den Absender kein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 FARL zu. Die unaufgeforderte Versendung von Emails stellt keinen Eingriff in ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut dar. Insbesondere sei durch die Email- Werbung weder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, noch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
(LG Kiel, Urt. v. 20.6.2000 – 8 S 263/99)

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