Peinliche Panne für Bautzener Staatsanwälte – falscher Dieb angeklagt

VonHagen Döhl

Peinliche Panne für Bautzener Staatsanwälte – falscher Dieb angeklagt

Eine peinliche Panne für die Bautzener Anklagebehörde vermeldet die Sächsische Zeitung (Hoyerswerdaer Tageblatt) vom 17.8.2000.
Ein 37- jähriger sah sich einer Anklage ausgesetzt, die ihm vorwarf einem angeblichen Trinkkumpan die Jacke gestohlen zu haben. Der Angeklagt bestritt den Geschädigten überhaupt zu kennen. Nicht nur, dass er 3 Zeugen aufbieten konnte, die mit ihm zur Tatzeit in einer anderen Lokalität die Zeit verbrachten, hat sogar der Geschädigte den Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung beim Amtsgericht Hoyerswerda als Täter ausgeschlossen. — FREISPRUCH — , logisch. Den musste angesicht der Erkenntnisse sogar die Staatsanwaltschaft beantragen.

Wie war es zu dem Eklat gekommen ? Wie so oft wurden die Ermittlungen des Täters offensichtlich darauf beschränkt, dem Opfer Lichtbilder von diversen Personen vorzulegen. Deren Alter und Qualität lassen ob des häufigen Gebrauchs durchaus manchmal zu wünschen übrig. Das Foto des Angeklagten -möglicherweise zufällig unter den vorgelegten Fotos – muss dem wirklichen Täter etwas geähnelt haben. – Anklage – ohne genauere Ermittlungen . Man hatte ja einen Täter, den der Geschädigte auf einem Foto wiedererkannt hat…

So schnell kann man sich bei oberflächlicher Ermittlung einer Anklage ausgesetzt sehen. Dieser Vorwurf trifft nicht nur die ermittelnden Polizeibeamten, sondern auch den Staatsanwalt, der sich entschlossen hat, trotz dürftiger Ermittlungen Anklage zu erheben, wie auch den Richter der trotz Kenntnis der Akten- und damit der Ermittlungslage die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen hat, ohne die Akte ggf. zur Nachermittlung an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.
Dabei haben wir in Hoyerswerda nicht nur gut qualifizierte Polizeibeamte, sondern auch fähige Richter und Staatsanwälte. In diesem Fall aber haben Sie dies nicht unbedingt unter Beweis gestellt …

Nicht auszudenken, wenn der Geschädigte damals ein Gläschen zuviel getrunken hätte und seine Erinnerung an den Täter etwas getrübt gewesen wäre … wenn er den Angeklagten deshalb in der Verhandlung doch für den Täter gehalten hätte …

Ist aber nochmal gut gegangen. Totzdem wird wohl keiner in der Haut des zuunrecht Angeklagten gesteckt haben wollen. Die Wochen seit der Anklageerhebung bis zum Freispruch waren sicherlich nervlich sehr belastend.
Und von den der Staatskasse auferlegten Kosten des Verfahrens wollen wir als Steuerzahler garnicht reden …

§ 160 StPO (Ermittlungsverfahren)
( 1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienen Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorgen zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstreckten, die für die Bestimmungen der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

§ 163 a StPO (Vernehmung des Beschuldigten)

(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, das das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

§ 170 StPO (Abschluss des Ermittlungsverfahrens)

(1) Bieten die Ermittlungen genügend Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon ersetzte sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

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