Ab dem 01.07.2011 können elektronische Rechnungen, also z.B. per E-Mail als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Webdownload) übermittelt werden. Diese berechtigen zum Vorsteuerabzug, ohne dass es einer Signatur bedürfte. Die Regelung, die mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführt wurde, ist nunmehr in § 14 des Umsatzsteuergesetzes enthalten. Durch innerbetriebliche Kontrollverfahren muss gewährleistet sein, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes und die Lesbarkeit der Rechnung gegeben sind.
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