Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Gesellschaft bür-gerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) rechtsfähig und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet.
(Urteil vom 29. Januar 2001 – II ZR 331/00) mehr… (s.Link)
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