Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

VonHagen Döhl

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Gesellschaft bür-gerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) rechtsfähig und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet.

(Urteil vom 29. Januar 2001 – II ZR 331/00) mehr… (s.Link)

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