BMF hat Eckpunkte zum Entwurf des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vorgelegt

VonHagen Döhl

BMF hat Eckpunkte zum Entwurf des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vorgelegt

Am 30.1.2004 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) abgestimmtes Eckpunkte-Papier zur Rechtsverordnung nach § 9 Abs.4 des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vorgelegt. Mit dem Eckpunkte-Papier soll betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern geholfen werden, die Auswirkungen des Gesetzentwurfs besser beurteilen und die konkreten Vorbereitungen für eine Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden treffen zu können.

Die Ablösung ist freiwillig, setzt jedoch einen Antrag bei der jeweiligen Bank voraus. Die Antragsfrist läuft voraussichtlich im ersten Halbjahr 2005 aus. Zu den wesentlichen Grundsätzen des Ablöseverfahrens zählt die Bemessung des Ablösebetrages nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers. Eine Ablösung kann nur dann zustande kommen, wenn der Kreditnehmer und die Gläubigerbank im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung Einvernehmen über die Höhe des Ablösebetrages erzielen.

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