DB Netz AG muss den 3. Abschnitt der VOB/A inklusive der Basisparagraphen anwenden

VonHagen Döhl

DB Netz AG muss den 3. Abschnitt der VOB/A inklusive der Basisparagraphen anwenden

Die Vergabekammer des Bundes hat die öffentliche Auftraggebereigenschaft der DB Netz AG nach § 98 Nr. 2 GWB bejaht. Die DB Netz AG ist damit verpflichtet, bei überwiegend öffentlich finanzierten Aufträgen den 3. Abschnitt der VOB/A inklusive der Basisparagraphen anzuwenden. Sie ist daher nicht berechtigt, zwischen den Ausschreibungsarten (Offenes, Nichtoffenes oder Verhandlungsverfahren) frei zu wählen.
(VK Bund, Beschluss vom 22.01.2004 – VK 2-126/03 (nicht bestandskräftig))

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Hagen Döhl administrator

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