Errichtung eines Wohngebäudes durch einen VEB für seine Mitarbeiter

VonHagen Döhl

Errichtung eines Wohngebäudes durch einen VEB für seine Mitarbeiter

Die Errichtung eines Wohngebäudes durch einen VEB für seine Mitarbeiter ohne Regelung der Eigentumsverhältnisse an dem Baugrundstück oder vertragliche Regelung der Bebauung führt gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Nr. 3, 7 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b, 9 Abs. 1 Nr. 5 SachenRBerG zur Berechtigung des Nutzers nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
(BGH Urteil vom 05.12.2003, Az: V ZR 157/03)

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