Der BGH hat entschieden, dass der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte von dem Betreiber eines Internetportals keine Auskunft über die Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen kann.
(BGH VI ZR 345/13)
Der BGH hat entschieden, dass der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte von dem Betreiber eines Internetportals keine Auskunft über die Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen kann.
(BGH VI ZR 345/13)
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