Der für die Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen maßgebliche Basiszinssatz nach § 247 BGB ist zum 1.Juli 2014 erneut gesenkt worden und beträgt damit -0,73 % (negativer Basiszinssatz).
Wie sich dies auf die Berechnung der Verzugszinsen auswirkt erfahren sie hier – auf unserer speziellen Seite mit einer Übersicht über die Verzugszinnsätze.
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