Beweislast im Prozess gegen GmbH-Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung

VonHagen Döhl

Beweislast im Prozess gegen GmbH-Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung

Im Schadenersatzprozess gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung muss der Anspruchsteller beweisen, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes überschuldet war. Gelingt dieser Nachweis, ist der Geschäftsführer beweispflichtig dafür, dass für die GmbH gleichwohl eine Fortbestehensprognose gegeben war. Dabei hat der Geschäftsführer einen Beurteilungsspielraum. Trifft er eine Entscheidung, die bei Betrachtung ex ante vertretbar erscheint, ist er nicht schadenersatzpflichtig. Eine Haftung des Geschäftsführers aus Verschulden beim Vertragsabschluss kommt in der Regel nicht in Betracht.
(OLG Koblenz, Urteil v. 27.2.2003 – 5 U 917/02)

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