PrimaCom und kein Ende?

VonHagen Döhl

PrimaCom und kein Ende?

Die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG versorgt das Stadtgebiet von Hoyerswerda und die nähere Umgebung als Alleinanbieter mit den Signalen für das Kabelfernsehen.
Zumindest in Hoyerswerda hat der geneigte Fernsehzuschauer auch kaum Alternativen, weil sowohl die Großvermieter (Wohnungsgesellschaft mbH und Lebensräume Hoyerswerda eG) wie auch die größeren Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel Hausordnungen, Satzungen oder mietvertragliche Vereinbarungen haben, nach denen die Hausbewohner am Gebäude keine externen Parabol- oder sonstigen Antennen anbringen dürfen.
Einen Konkurrenten für die PrimaCom gibt es derzeit nicht. Grundlage für die Versorgung durch die PrimaCom sind Gestattungsverträge, die sowohl mit den Großvermietern wie wohl auch mit der Stadt Hoyerswerda geschlossen worden sind. In diesen Verträgen ist u.a. zu Gunsten der PrimaCom eine Exklusivität (also ein Alleinversorgungsrecht) definiert.
Die PrimaCom hat in den letzten Jahren das Kabelnutzungsentgelt erheblich erhöht und wird sicherlich die Konkurrenzlosigkeit dabei nicht unberücksichtigt gelassen haben.
Diejenigen Kunden der PrimaCom, die sich geweigert haben, die letzte Erhöhung des Kabelnutzentgeltes zu akzeptieren, mussten den Fortbestand ihres Anschlusses teilweise mit gerichtlicher Hilfe und einstweiligen Verfügungen durchsetzen. Dies obwohl das Amtsgericht Hoyerswerda bereits vor knapp einem Jahr rechtskräftig festgestellt hat, dass die Erhöhung zum 1. März 2002 unwirksam gewesen ist (vgl. Sie dazu auch die Beiträge in unserer Datenbank unter dem Suchfort „PrimaCom“). Was aber, wenn sich ein anderer Anbieter fände, der der PrimaCom in Hoyerswerda Konkurrenz macht? Könnte die PrimaCom auf ihr Exklusivrecht für Hoyerswerda pochen?
Nach § 33 ff. Telkommunikationsgesetz (TKG) ist die PrimaCom verpflichtet, Signale von Dritten durch ihre Leitungen durchzuleiten. Das heißt wenn sich für Hoyerswerda ein Anbieter findet, der die Stadt und ihre Einwohner ebenfalls mit entsprechenden Signalen versorgen will, hätte dieser gegenüber der PrimaCom einen Anspruch auf Durchleitung der Signale und müsste an die PrimaCom wohl lediglich eine im Zweifel von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festzusetzende Miete bezahlen.
Gegebenenfalls könnte er sogar ein eigenes Leitungsnetz aufbauen, während die Grundstückseigentümer verpflichtet wären, auch die (im Verhältnis zur PrimaCom) Parallelanschlüsse zu dulden und zu gestatten.
Da Konkurrenz bekanntlich das Geschäft belebt, wäre es für die Einwohner von Hoyerswerda erfreulich, wenn sich ein solcher Interessent finden würde.
Vermutlich würde dann auch keine Notwendigkeit mehr bestehen, permanent einstweilige Verfügungen gegen die PrimaCom zu beantragen. Wer würde dann schon noch Kunden verlieren wollen, in dem man diesen den Anschluss abklemmt? Wer würde noch eine Preiserhöhung realisieren wollen, wenn der Konkurrent wesentlich billiger ist?

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