Anschein der schuldhaften Unfallverursachung

Anschein der schuldhaften Unfallverursachung

Gegen denjenigen, der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert, spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung. Wenn ein (Mit-)Verschulden des Unfallgegners nicht nachgewiesen werden kann, tritt auch dessen Haftung aus Betriebsgefahr zurück.
(OLG Celle, Urteil vom 22.5.2003 – 14 U 239/02)

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Hagen Döhl administrator

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