Bestreiten des Kaufgebots bei «Ebay»verhindert wirksamen Kaufvertrag

VonHagen Döhl

Bestreiten des Kaufgebots bei «Ebay»verhindert wirksamen Kaufvertrag

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage auf Kaufpreiszahlung in der Berufung abgewiesen, mit der ein Internet-Verkäufer die Abwicklung eines bei «Ebay» getätigten Geschäfts durchsetzen wollte. Die Richter verwiesen darauf, dass der vermeintliche Käufer die Abgabe eines eigenen Kaufgebots bestritten hatte und sahen die Grundsätze einer Haftung für fremdes Handeln nicht gegeben (OLG Köln Urteil vom 13.01.2006, Az.: 19 U 120/05)

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