Lehnt das Registergericht die von einem Gläubiger einer insolventen GmbH beantragte Löschung der Eintragung der früheren Geschäftsführerin der GmbH als Liquidatorin ab, so ist dagegen eine Beschwerde des Gläubigers nur zulässig, wenn er in einem subjektiven Recht unmittelbar betroffen ist. Bloße wirtschaftliche Nachteile sind dabei ebenso wenig ausreichend wie die Gläubigerstellung des Beschwerdeführers.
(OLG Düsseldorf 13.2.2004, I-3 Wx 360/03 )
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