Kritik an Neueinstellung bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda

VonHagen Döhl

Kritik an Neueinstellung bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda

Zur Kritik an einer Neueinstellung bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda trotz Einstellungsstopp (Beschluss des Stadtrates Hoyerswerda und zur Verteidigung der Entscheidung durch OB Brähmig (Lausitzer Rundschau vom 17.6.2004 und Sächsische Zeitung vom 18.6.2004 – siehe unten abgedruckte Artikel) vertritt Rechtsanwalt Holger Marscheider (Kanzlei Döhl & Kollegen, Hoyerswerda) folgende Auffassung:

In Ansehung des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda zum generellen Einstellungsstopp ist die Rechtmäßigkeit der Einstellungen eines Mitarbeiters im Jugend- und Schulamt der Stadt Hoyerswerda durch den Oberbürgermeister in mehrfach Hinsicht fraglich.

Zum einen ist fraglich, ob diese Einstellung noch eine Personalangelegenheit ist, die dem Oberbürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen ist. Nach § 19 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda erledigt der Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Dazu gehören insbesondere Personalangelegenheiten, soweit nicht der Stadtrat oder einer seiner Ausschüsse nach der Hauptsatzung zuständig ist.

Der Stadtrat ist nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda i.V.m. § 41 Abs. 2 SächsGemO für die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A 12gD aufwärts, die Einstellung von Angestellten der Vergütungsgruppe ab III BAT-O aufwärts und wenn eine Vergütung festgesetzt werden soll, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht, zuständig und entscheiden hierüber im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmenberechtigten allein.

Bereits ohne Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates ist für die Rechtmäßigkeit der Einstellung erforderlich, dass die in § 6 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda i.V.m. § 41 Abs. 2 SächsGemO aufgeführten Alternativen im konkreten Fall nicht einschlägig sind. Sollte die Einstellung jedoch trotz des Vorliegens einer der drei aufgeführten Alternativen erfolgt sein, hätte die Entscheidung nur im Einvernehmen mit dem Stadtrat oder gegebenenfalls durch den Stadtrat allein erfolgen dürfen.

Zum anderen ist fraglich, ob die durch die Hauptsatzung ohnehin eingeschränkte Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für Personalangelegenheiten durch den Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom November 2003 weiter eingeschränkt wurde, so dass Einstellungen nur in den im Grundsatzbeschluss vorgesehenen Ausnahmen zulässig wären. Dies dürfte vorliegend zu bejahen sein, denn der Stadtrat ist das Hauptorgan der Stadt, § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda. Der Oberbürgermeister ist gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda Mitglied des Stadtrates und hat somit den Grundsatzbeschluss vom November 2003 mitgetragen. Des Weiteren legt der Stadtrat die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit der Oberbürgermeister nicht kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Durch den Grundsatzbeschluss zum generellen Einstellungsstopp vom November 2003 hat der Stadtrat die Regelungen der Hauptsatzung hinsichtlich der Zuständigkeit für Personalangelegenheiten insoweit vorübergehend abweichend geregelt, dass Einstellungen nur noch unter Beachtung der in diesem Beschluss aufgestellten Voraussetzungen und den natürlich weiterhin zu beachtenden Voraussetzungen der Hauptsatzung rechtmäßig sind. Da der durch den Oberbürgermeister eingestellte Mitarbeiter jedoch weder eigener Auszubildender war, noch Absolvent der Fachhochschule Meißen ist, dürfte die Einstellung rechtswidrig sein.

Des Weiteren spricht für eine Rechtswidrigkeit der Einstellung, dass die Personalhoheit auch in anderer Hinsicht generell dem Stadtrat obliegt, denn dieser hat den Bedarf an Gemeindebeamten, Angestellten und Arbeitern in einem Stellenplan zu bestimmen. Dieser Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und damit der Haushaltssatzung. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung obliegt gem. § 41 Abs. 2 Ziffer 3 SächsGemO allein dem Stadtrat. Dem Oberbürgermeister kommt hingegen nur die Kompetenz zu, den Haushaltsplan zu vollziehen, § 19 Ziffer 4.1. der Hauptsatzung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda. Vollzug bedeutet jedoch nur, dass der Oberbürgermeister die vom Stadtrat beschlossenen Normen ausführen darf, dem Oberbürgermeister wird somit gerade keine eine Kompetenz zur Rechtssetzung eingeräumt.

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass der Oberbürgermeister durch die Einstellung gegen die Hauptsatzung der Stadt und die Haushaltssatzung der Stadt verstoßen haben könnte.

Lausitzer Rundschau vom 17.6.2004:

„Diese Kompetenz lasse ich mir nicht nehmen“
OB Brähmig verteidigt Personalentscheidung

HOYERSWERDA. Eine Personalentscheidung sorgt im Rathaus der Zuse-Stadt derzeit offenbar für einigen Ärger. Bei der jüngsten Sitzung von Technischem und Verwaltungsausschuss jedenfalls geriet Oberbürgermeister Horst-Dieter Brähmig so richtig in Harnisch, als der CDU-Fraktionschefs Frank Hirche das Thema in seinem Redebeitrag anschnitt. Der Christdemokrat hatte in den Vorberatungen des Haushaltsplans 2004 auf den Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung vom November vergangenen Jahres verwiesen, in dem für die Verwaltung „ein genereller Einstellungsstopp (außer eigene Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung und Absolventen der Fachhochschule Meißen bei Bedarf)“ festgeschrieben ist. Trotzdem sei kürzlich eine Einstellung erfolgt, sagte Hirche – und brachte das Stadtoberhaupt so richtig auf die Palme. „Generell heißt, dass es auch Ausnahmen gibt“, betonte Brähmig. Und außerdem liege es in seiner Kompetenz als Oberbürgermeister, solche Entscheidungen zu treffen. „Diese Kompetenz werde ich mir weder von diesem, noch vom künftigen Stadtrat nehmen lassen“, kündigte er vorsichtshalber schon einmal an. Was den OB so erboste, dürfte die Tatsache gewesen sein, dass es auch im Rathaus, dies bestätigte gestern Sprecher Sandro Fiebig, Vorbehalte gegen die Anfang März erfolgte Festanstellung eines jungen Mannes als Sachbearbeiter im Jugend- und Schulamt gegeben hatte – weil der Betreffende nicht in Hoyerswerda wohnt. Dies gelte aber für eine ganze Menge anderer Rathaus-Mitarbeiter auch, stellte der Oberbürgermeister klar. Zudem habe der Mann, ein bekannter Sportler, in der Vergangenheit „der Stadt Hoyerswerda schon viel Ehre gemacht“. Seine Einstellung sei auch als Signal zu verstehen, „dass wir junge Leute in der Region halten wollen. (tra)

Sächsische Zeitung vom 18. Juni 2004:

Kritik: Neueinstellung trotz Einstellungsstopp
OB Brähmig verteidigt die getroffene Entscheidung

Hoyerswerda. Mit der Aussage, dass die Verwaltung und der Stadtrat in einem Boot sitzen sollten, leitete CDU-Fraktionschef Frank Hirche in der Haushaltsdebatte in der gemeinsamen Sitzung von Technischem Ausschuss und Verwaltungsausschuss seine Kritik an der Verwaltung ein. Diese habe sich nicht an die Festlegungen im Paragraf 6 der Haushaltssatzung gehalten, so sein Vorwurf. In diesem Paragrafen ist unter anderem ein grundsätzlicher Einstellungsstopp geregelt. Ausnahmen davon betreffen lediglich eigene Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung sowie bei Bedarf Absolventen der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Meißen. „Sie wissen, dass es trotz dieser Festlegung zu einer zusätzlichen Einstellung gekommen ist“, wandte er sich direkt an OB Horst-Dieter Brähmig. „Das ist für mich keine Politik der Offenheit. Wenn solche Dinge passieren, dann sollte das vorher wenigstens mit dem Stadtrat abgesprochen werden.“

Während Frank Hirche bei seiner Kritik darauf verzichtet hatte, Namen zu nennen, sprach der OB Klartext. Es geht um Björn Fünfstück, den Hoyerswerdaer Sportakrobaten, der mit seiner Partnerin Antje Michel in den zurückliegenden Jahren in Deutschland die Konkurrenz bei den Mixed-Paaren beherrscht und auch bei Europa- und Weltmeisterschaften im Spitzenfeld mitgemischt hatte. „Es handelt sich um einen jungen Mann, nicht um irgendeinen, sondern um einen, der der Stadt viel Ehre gemacht hat“, stellte Horst-Dieter Brähmig fest.

Zur Kritik von Frank Hirche sagte er, dass es natürlich Grundsätze gebe, an die sich jeder zu halten habe. Allerdings können auch begründete Ausnahmen von denen getroffen werden, die die nötige Kompetenz dazu haben. „Als Oberbürgermeister habe ich die Kompetenz, eine solche Entscheidung in der Verwaltung durchzusetzen“, machte er deutlich und legte noch nach: „Diese Kompetenz werde ich mir auch in Zukunft nicht entziehen lassen.“ Und im konkreten Fall sei weder eine neue Stelle in der Verwaltung geschaffen, noch jemand entlassen worden. Auch sei der Personalrat im Vorfeld einbezogen gewesen. Und nicht zuletzt versteht er diese Entscheidung, als „ein Zeichen“. (rgr)

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