Vereinbarung über zu geringe Vorauszahlungen bei Mietvertrag

VonHagen Döhl

Vereinbarung über zu geringe Vorauszahlungen bei Mietvertrag

Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung bei Vertragsabschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten. Solche besonderen Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn dem Vermieter dem Mieter bei Vertragsabschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umgang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen.
(BGH, Urteil v. 11.2.2004 – VIII ZR 195/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort