BGH stärkt Rechte der Kreditnehmer gegenüber Bank beim kreditfinanzierten Anteilserwerb an geschlossenem Immobilienfonds

VonHagen Döhl

BGH stärkt Rechte der Kreditnehmer gegenüber Bank beim kreditfinanzierten Anteilserwerb an geschlossenem Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einer Grundsatzentscheidung klar gestellt, dass der Fondsbeitritt und der im Zusammenhang damit von dem Anlagevermittler angebahnte Kreditvertrag als verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes anzusehen ist. Die Bank muss sich damit alle Einwendungen entgegenhalten lassen, die der Anleger gegen die Fondsverantwortlichen hat. Wurden die Anleger getäuscht, so sind sie so zu stellen, als wären sie dem Fonds nie beigetreten. Die Bank habe dann auch keinen Zahlungsanspruch bezüglich des Kredits gegenüber den Anlegern, entschied der zweite Zivilsenat.
(Urteile vom 14.06.2004, Az.: II ZR 392/01, II ZR 395/01, II ZR 374/02, II ZR 385/02, II ZR 393/02 und II ZR 407/02)

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