Eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer LPG und einem ihrer Mitglieder in der die Barabfindung bei Ausscheiden des Mitgliedes anlässlich der Umwandlung der LPG geregelt ist, ist nicht nach § 138 BGB sittenwidrig.
Liegt eine solche Vereinbarung vor, so schließt diese einen Rückgriff auf gesetzliche Ansprüche aus § 37 Abs. 2 LwAnpG aus.
(OLG Dresden, Beschluss v. 23.5.2001 – WLw 1627/00 – [127/01])
Über den Autor