Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Mietausfälle durch Baupfusch ersetzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem krassen Fall von Baupfusch die Rechte geschädigter Hauseigentümer gestärkt (VII ZR 461/98). Der Kläger verlangte vom Hersteller seiner zwei Doppelhaushälften Schadenersatz wegen drohender Mietausfälle. Hintergrund: Kaum waren die Neubauten fertig, stellte sich heraus, dass sämtliche Wände feucht waren und der Steinboden in den Wohnzimmern, Küchen und Dielen Risse hatte. Umfangreiche Renovierungsmaßnahmen werden fällig, um die Schäden zu beseitigen. An eine Vermietung ist vorerst überhaupt nicht zu denken.Bei drohenden Mietausfällen durch Baupfusch und andere Folgeschäden muss der Eigentümer keine Formalien beachten, um den Schaden ersetzt zu bekommen, entschieden die Richter. Der Eigentümer musste dem Hersteller also keine Frist setzen und ihm gleichzeitig androhen, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen. Er bekam die Mietausfälle in voller Höhe ersetzt.

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Bank haftet bei Verlust der EC – Karte

Wer den Verlust seiner Scheckkarte nicht unverzüglich bei seiner Bank meldet, muss nicht unbedingt selbst für entstandene Schäden aufkommen. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte eine Sparkasse, an ihre Kundin 3000 Mark zu zahlen (2 S 288/99).
Die Frau hatte den Verlust ihrer Karte erst nach einigen Tagen bemerkt und bei ihrer Bank angezeigt. In der Zwischenzeit verschwanden 3000 Mark von ihrem Konto. Die Kreditinstitute müssten für das Risiko des Missbrauchs am Geldautomaten haften, urteilten die Richter.

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Mietausfälle durch Baupfusch ersetzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem krassen Fall von Baupfusch die Rechte geschädigter Hauseigentümer gestärkt (VII ZR 461/98). Der Kläger verlangte vom Hersteller seiner zwei Doppelhaushälften Schadenersatz wegen drohender Mietausfälle. Hintergrund: Kaum waren die Neubauten fertig, stellte sich heraus, dass sämtliche Wände feucht waren und der Steinboden in den Wohnzimmern, Küchen und Dielen Risse hatte. Umfangreiche Renovierungsmaßnahmen werden fällig, um die Schäden zu beseitigen. An eine Vermietung ist vorerst überhaupt nicht zu denken.Bei drohenden Mietausfällen durch Baupfusch und andere Folgeschäden muss der Eigentümer keine Formalien beachten, um den Schaden ersetzt zu bekommen, entschieden die Richter. Der Eigentümer musste dem Hersteller also keine Frist setzen und ihm gleichzeitig androhen, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen. Er bekam die Mietausfälle in voller Höhe ersetzt.

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DDR:LPGG § 24 Abs. 2, 3 J: 1959 / DDR:LPG-MusterSt/Tiere Nr. 13 Abs. 4

War der Erbe eines Genossenschaftsbauern nicht Mitglied der LPG, in der das eingebrachte Land bewirtschaftet wurde, wohl aber sein Ehepartner, so rückte dieser in die mitgliedschaftliche Stellung des Erblassers ein, wenn das Grundstück in der Bewirtschaftung der LPG verblieb.

(BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1999 – BLw 58/98 – OLG Dresden

LG Oschatz) … die ganze Entscheidung im Wortlaut … hier

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Zusicherung einer Eigenschaft

Die bloße Angabe einer bestimmten Marke im Leistungsverzeichnis für bestimmte Baustoffe ist noch nicht die Zusicherung einer Eigenschaft. Für eine Eigenschaftszusicherung muss hinzukommen, dass der Auftragnehmer das besondere Interesse des Auftragggebers an der Verwendung gerade dieses Produktes erkannt und in seine Willensbildung aufgenommen hat. Die bloße Erörterung über verwendbare Markenprodukte im Vorfeld der Vergabe reicht im Allgemeinen nicht aus.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 22.4.1999 – 12 U 47/98; Revision nicht angenommen, BGH IBR 2001, 174)

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Mithaftung des Fahrers

Lehnt sich ein Beifahrer so weit aus dem Fenster, daß er aus dem Auto fällt, haftet der Fahrer mit.
Bei solchen akrobatischen Übungen hätte er sofort bremsen müssen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe. Aktenzeichen: 10 U 24/98.)

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Rote Ampel überfahren

Obwohl der Bußgeldkatalog es so vorsieht, muß das Überfahren einer roten Ampel nicht unbedingt mit einem Fahrverbot bestraft werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann an einer roten Ampel zunächst korrekt angehalten und war dann weitergefahren, aber mit geringer Geschwindigkeit.
Deshalb läge nur eine Unachtsamkeit vor, die mit 100 Mark Bußgeld ausreichend geandet sei, befand das Gericht (OLGDüsseld.,Az.2bSs(Owi)162/99).

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Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht ab 1.01.2001

Fahrzeugführer dürfen während der Fahrt mit einem Handy am Ohr nicht mehr telefonieren. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor im Stau oder sonstwo steht. Untersagt ist auch das bloße Bedienen solcher Funktionen, die normalerweise mit einem Handy möglich sind. Es ist also auch verboten, SMS-Nachrichten zu versenden oder eine Nummer zu wählen, sofern das Gerät dafür in die Hand genommen werden muss. Auch wer also ein sogenanntes Head-Set verwendet, darf das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen. Als Head-Set sind nur Systeme mit einem einseitigen Hörer zugelassen, um das Gehör des Fahrers während der Fahrt nicht zu beeinträchtigen.
Für Zweiradfahrer, auch Fahrradfahrer, geltend die gleichen Einschränkungen.

Die Benutzung der CB-Funkgeräte unterliegt keinen neuen Einschränkungen. Auch dabei sollte allerdings sichergestellt sein, dass das Steuern des Fahrzeuges in keiner Weise beeinträchtigt werden darf.

Geahndet werden Verstöße ab dem 1. April 2001 mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60,00 DM. Für Radfahrer sind Verstöße mit der Hälfte dieses Betrages belegt.
Zu beachten ist auch, dass die verbotswidrige Verwendung der Telefone als grob fahrlässiger Pflichtverstoß zu bewerten sein wird, der – wenn hierauf ein Unfall zurückzuführen ist – möglicherweise auch den Versicherungsschutz beeinträchtigt.

Bis zum 31.12.2000 war ein Versuch befristet, der es Radfahrern erlaubte, in bestimmten gekennzeichneten Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung zu fahren. Diese Regelung wird nun endgültig ab dem 1.01.2001 in die Straßenverkehrsordnung übernommen.

Endlich zwingend geregelt ist ab dem 1.01.2001 auch, dass sich Fahrzeuge mehrerer Fahrspuren bei Fahrbahnreduzierungen (beispielsweise an Autobahnbaustellen) erst unmittelbar vor der Verengung nach dem „Reißverschlusssystem“ einzufädeln haben. Damit hat hoffentlich die stauproduzierende Praxis ein Ende, wonach sich die Fahrzeuge teilweise bereits mehrere 100 m vor der Verengung versucht haben, auf die jeweils andere Fahrspur zu drängen.

Ab dem 1.01.2001 wird ein neues Kreisverkehrszeichen eingeführt, das der zunehmenden Praxis Rechnung trägt, ebensolche Kreisverkehre einzuführen. Bei Kreisverkehren, die durch solche Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, hat der im Kreis fahrende grundstätzlich die Vorfahrt. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht mehr geblinkt werden, während bei der Ausfahrt Blinkpflicht besteht.

Die Kommunen dürfen seit Januar diesen Jahres auch verstärkt Tempo-30-Zonen einrichten. Solche Zonen dürfen allerdings nicht Straßen des sogenannten überörtlichen Verkehrs einbeziehen. Für solche Zonen sind auch Straßen mit Ampelanlagen tabu. In der Tempo-30-Zone gilt für die Vorfahrt grundsätzlich „rechts vor links“.

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Renovierung beim Auszug

In den meisten Fällen müssen Mieter die Wohnung renovieren, sobald sie ausziehen.Diese Schönheitsreparaturen sind aber objektiv unsinnig, wenn der Vermieter die Wohnung anschließend umbauen will.
In diesem Fall schuldet der Mieter dem Hauseigentümer das Geld, das er eigentlich für Schönheitsreparaturen ausgeben müßte.
Er kann sich nicht durch ein paar Pinselstriche aus der Affäre ziehen.
(Oberlandesgericht Oldenburg. Aktenzeichen: 13 U 66/99.)

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Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking

Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zuganges zum Online-Banking in allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am „Online-Service“ an. Der BGH hat einen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angebrachten umfassenden Haftungsausschluss für unzulässig erklärt .
(BGH Urteil vom 12.12.2000 – XI ZR 138/00).