Mithaftung des Fahrers

VonHagen Döhl

Mithaftung des Fahrers

Lehnt sich ein Beifahrer so weit aus dem Fenster, daß er aus dem Auto fällt, haftet der Fahrer mit.
Bei solchen akrobatischen Übungen hätte er sofort bremsen müssen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe. Aktenzeichen: 10 U 24/98.)

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