In den meisten Fällen müssen Mieter die Wohnung renovieren, sobald sie ausziehen.Diese Schönheitsreparaturen sind aber objektiv unsinnig, wenn der Vermieter die Wohnung anschließend umbauen will.
In diesem Fall schuldet der Mieter dem Hauseigentümer das Geld, das er eigentlich für Schönheitsreparaturen ausgeben müßte.
Er kann sich nicht durch ein paar Pinselstriche aus der Affäre ziehen.
(Oberlandesgericht Oldenburg. Aktenzeichen: 13 U 66/99.)
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