Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Anrechnung des staatliches Kindergeldes gem. § 1612 b Abs. 5 BGB

Der Ausschluss oder die nur teilweise Anrechnung des hälftigen staatlichen Kindergeldes auf den Barunterhalt gem. der Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB per Gesetz zur Echtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechtes entgegen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot zur Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und das verfassungsrechtliche Verbot Ehe und Familie zu benachteiligen (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG).
(AG Kamenz, Vorlagebeschluss vom 30.1.2001, AZ: 1 F 210/00 [FamRZ Neueste Informationen 12/2001])

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ausdrücklicher Hinweis

Ausdrücklich ist der nach § 2 Abs. 1 Nr. AGB-Gesetz erforderliche Hinweis auf die Geschäftsbedingungen, wenn er so angeordnet und gestaltet ist, dass er von einem Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann. Auf den ausdrücklichen Hinweis kann verzichtet werden, wenn dieser nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich wäre. Die grafische Darstellung im Internet ermöglicht jedoch zahlreiche problemlos realisierbare Varianten, Geschäftsbedingungen wiederzugeben und auf sie hinzuweisen, weshalb kein Anlass besteht, auf diese gesetzliche Anforderung zu verzichten.
(BGH, NJW-RR 1987, 112; Prof.Dr. Weber, NJW 14/2001)

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Auf einer Autobahn-Abbiegespur ist Halten verboten

Hält eine Autofahrerin auf einer Autobahn-Abbiege-/Einfädelspur, „um sich zu orientieren“ und fährt deshalb ein Lkw auf, so hat dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch nur 60 Prozent des Schadens zu tragen, weil ein „grundloses“ Halten an solchen Stellen verboten und – wie sich gezeigt hat – besonders gefährlich ist. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 7 U 14/00 vom 14.2.2001)

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Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monates nach Fälligkeit und bei Ablehnung des Anspruches binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches innerhalb eines weiteren Monates verlangt, ist zulässig.
(BAG 13.12.2000 – 10 AZR 168/00)

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Wirksame Vereinbarungen der VOB/B:

Von einer Aushändigung des Textes kann im allgemeinen auch dann nicht abgesehen werden, wenn der Bauherr durch einen Architekten vertreten ist, da dieser regelmäßig bei der Bauplanung und Bauüberwachung eingeschaltet wird, nicht aber bei einem Vertragsabschluß mit Bauhandwerkern. Anders jedoch wenn der Architekt bereits beim Vertragsschluß den Bauherrn vertreten hat (vgl. OLG Hamm in OLG R 1998, 90 sowie in NJW RR 96, 593).

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Duldungspflicht der Eigentümer und Ausgleichszahlung der Nutzer

Der BGH behandelt in seinem Urteil vom 07.07.2000 einen höchst aktuellen Fall:
Der Kläger ist Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen eine Energieversorgungsunternehmen entsprechend einer ihm eingeräumten Dienstbarkeit eine Ferngasleitung mit einem zur Überwachung und Steuerung dienenden Mess- und Fernmeldekabel verlegen und nutzen darf. Dafür hatte das Unternehmen einmalig eine Summe bezahlt.
Das Unternehmen hat dann ursprünglich in einem Kabelschutzrohr vorhandene und nur der betriebsinternen Kommunikation dienende Kabel durch ein leistungsstärkeres Lichtwellenleiterkabel (30 Faserpaare) ersetzt (Einblasen mittels Pressluft), das auch zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit geeignet ist, und die Nutzung dieses Kabels einer Firma gestattet, die eine Übertragungswegelizenz besitzt.
Der Kläger begehrte in diesem Verfahren die Beseitigung des neu verlegten Kabels, hilfsweise die Unterlassung einer Nutzung zu betriebsfremden Zwecken und vorsorglich eine Entschädigungszahlung.
Während die ersten beiden Instanzen unterschiedlich urteilten – das OLG hatte die Klage ganz abgewiesen – kam der BGH zu dem Ergebnis, dass eine Ausgleichsanspruch in Geld besteht. Der Eigentümer kann die Nutzung nicht verhindern, aber er kann Entschädigung verlangen. Was allerdings unter einer angemessenen Entschädigung zu verstehen ist, ließ auch der BGH offen.
(BGH Urteil vom 07.07.2000 Az.: V ZR 435/98)

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Mindesttemperatur in Büroräumen

Auch in Büroräumen muss eine angenehme Raumtemperatur herrschen.
Wenn es um die Beheizung von Mieträumen geht, handelt es sich fast immer um Wohnungen. Jetzt ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Mieter in Büros eine bestimmte Mindesttemperatur beanspruchen können. Eine tatsächlich erreichte Temperatur von 20 °C darf erwartet werden. Das gilt auch dann, wenn die Mitarbeiter in den Büros im Wesentlichen sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausüben.
(OLG München, 5 U 2889/98)

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Geblitzt

Eine Frau wurde kurz hinter dem Ortsschild mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h geblitzt. Ein Amtsrichter verurteilte die Frau daraufhin zu einer Geldbuße von 200 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat.
Die Frau wehrte sich dagegen: Nach den polizeilichen Richtlinien sollen Meßstellen nämlich so angelegt werden, daß sie mindestens 200 Meter vom Beginn und vom Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung entfernt sind. Diese Richtlinie, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe, sei hier nicht eingehalten worden.
Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgericht hoben das Urteil des Amtsrichters auf.
(AZ.: ObOWi 375/95).

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Nochmals Namensrecht im Internet

Nach Ansicht des OLG München ist es unzulässig, eine geschützte Firmenbezeichnung oder Marke mit einem ergänzenden Zusatz zu versehen und den dadurch neu gebildeten Doppelbegriff als Domain zu verwenden. Die Marke „Rolls-Royce“ sei daher durch die Domains „Rollsroyse.de“, „Rollsroyseboerse.de“ sowie Rolls-Royce-Boerse.de“ verletzt. Die Rechtsverletzung gelte auch für die Domains mit dem Bestandteil „Boerse“, denn dieser Bestandteil sei rein beschreibender Natur.
(OLG München, MMR 2000, 104)

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Bemessung des Beitrages zur sozialen Pflege

Es ist mit Art. 3 I in Verbindung mit Art. 6 I GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden (Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 3.4.2001 – 1 Bvr 1629/94).