Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Anrechnung des staatliches Kindergeldes gem. § 1612 b Abs. 5 BGB

VonHagen Döhl

Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Anrechnung des staatliches Kindergeldes gem. § 1612 b Abs. 5 BGB

Der Ausschluss oder die nur teilweise Anrechnung des hälftigen staatlichen Kindergeldes auf den Barunterhalt gem. der Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB per Gesetz zur Echtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechtes entgegen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot zur Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und das verfassungsrechtliche Verbot Ehe und Familie zu benachteiligen (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG).
(AG Kamenz, Vorlagebeschluss vom 30.1.2001, AZ: 1 F 210/00 [FamRZ Neueste Informationen 12/2001])

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort