Auch in Büroräumen muss eine angenehme Raumtemperatur herrschen.
Wenn es um die Beheizung von Mieträumen geht, handelt es sich fast immer um Wohnungen. Jetzt ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Mieter in Büros eine bestimmte Mindesttemperatur beanspruchen können. Eine tatsächlich erreichte Temperatur von 20 °C darf erwartet werden. Das gilt auch dann, wenn die Mitarbeiter in den Büros im Wesentlichen sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausüben.
(OLG München, 5 U 2889/98)
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