Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung erfolgt betriebsbezogen und beeinträchtigt den Betriebsablauf im Unternehmen des Empfängers. Das Versenden von E-Mails mit unerbetener Werbung, die der Empfänger jeweils einzeln sichten muss und bei denen ein Widerspruch erforderlich ist, um eine weitere Zusendung zu unterbinden, führt zu einer nicht unerheblichen Belästigung. Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt unter anderem voraus, dass der Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen.

Hinweis: In Bezug auf Werbeanrufe hatte der BGH bereits 2012 klargestellt, dass eine Einwilligung nur wirksam ist, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.
(BGH, Urteil vom 25.10.2012 – I ZR 169/10)

Außerdem hatte der BGH 2015 entschieden, dass die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung gegen den eindeutig erklärten Willen einer Person einen Eingriff in ihre geschützte Privatsphäre und damit ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt, §§ 283 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.
(BGH, Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 134/15)

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Entscheidung über eine Urlaubsreise im Rahmen des Umgangs eines Elternteils

Der Elternteil, der Umgang mit seinem Kind ausübt, kann allein darüber entscheiden, ob er mit dem Kind im Rahmen eines zwischen den Eltern vereinbarten Ferienumgangs eine Urlaubsfernreise durchführt.
Allerdings handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn die geplante Urlaubsreise mit dem Kind in ein politisches Krisengebiet führen soll oder wenn für den konkreten Urlaubsort Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen, so dass die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern im gegenseitigen Einvernehmen darüber entscheiden müssen.
Allerdings rechtfertigen geänderte Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes wegen eines Bombenanschlages in der Hauptstadt des Urlaubslandes nicht zu der Annahme, dass es sich bei der Reise um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, wenn die Hauptstadt vom Urlaubsort weit entfernt liegt.
(Kammergericht, Beschluss vom 02.02.2017, 13 UF 163/16

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Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland

Der Bundestag hat am 30.06.2017 das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Gesetz federführend für die Bundesregierung erarbeitet.
Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter und WLAN-Betreiber, z.B. Café-Betreiber. Sie können nun offenes WLAN für ihre Kunden anbieten. Dabei setzen sie sich nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder bei Rechtsverstößen Dritter sein WLAN-Angebot einzustellen.
Trotzdem bleibt geistiges Eigentum angemessen geschützt: Rechteinhaber können von WLAN-Betreibern verlangen, einzelne, konkret benannte Internetseiten zu sperren. Dies ist dann möglich, wenn über die Internetseiten ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt
Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber auch in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden. Für einen WLAN-Betreiber ist es in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse möglich, einzelne Internetseiten über die Einstellungen des WLAN-Routers zu sperren. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi v. 30.06.2017

 

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Pflicht des WEG- Verwalters zur Einholung von drei Vergleichsangeboten

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Wohnungseigentumsverwalter ab einem Auftragsvolumen von 3.000 Euro verpflichtet ist, vor der Erteilung eines Auftrages mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.
(LG Frankfurt | 28.06.2017   2-13 S 2/17)

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Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen

Der BGH hat entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.
(BGH 11. Zivilsenat     4.07.2017    XI ZR 562/15)

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Abschaffung der Majestätsbeleidigung durch den Bundesrat

Die Zeit der Majestätsbeleidigung ist vorbei: Der Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 StGB vorsieht.

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Neubau unseres Kanzleigebäudes in Hoyerswerda Albert- Einstein- Str. 1

Am 7. Juli 2017 haben wir mit den Bauleuten und ca. 50 weiteren Gästen das Richtfest an unserem Neubau im Hoyerswerdaer Stadtzentrum gefeiert.

Hier der Bericht von Elsterwelle – TV:   hier klicken oder dem unten stehenden Link folgen!

 

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Kein Kaufvertragsschluss durch Scherzerklärungen

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ersichtlich nicht ernst gemeinte Erklärungen keine Vertragsansprüche auslösen.
(OLG Frankfurt  8 U 170/16)

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„Ich stech dich ab“: Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt

Das LArbG Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung eines Sachbearbeiters im Landeskriminalamt wegen Morddrohung bestätigt.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf  08.06.2017   11 Sa 823/16)

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Anwaltsvergütung nach Kündigung

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