Kein Kaufvertragsschluss durch Scherzerklärungen

VonHagen Döhl

Kein Kaufvertragsschluss durch Scherzerklärungen

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ersichtlich nicht ernst gemeinte Erklärungen keine Vertragsansprüche auslösen.
(OLG Frankfurt  8 U 170/16)

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