„Ich stech dich ab“: Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt
„Ich stech dich ab“: Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt
Das LArbG Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung eines Sachbearbeiters im Landeskriminalamt wegen Morddrohung bestätigt.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf 08.06.2017 11 Sa 823/16)
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