„Ich stech dich ab“: Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt

VonHagen Döhl

„Ich stech dich ab“: Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt

Das LArbG Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung eines Sachbearbeiters im Landeskriminalamt wegen Morddrohung bestätigt.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf  08.06.2017   11 Sa 823/16)

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