Pflicht des WEG- Verwalters zur Einholung von drei Vergleichsangeboten

VonHagen Döhl

Pflicht des WEG- Verwalters zur Einholung von drei Vergleichsangeboten

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Wohnungseigentumsverwalter ab einem Auftragsvolumen von 3.000 Euro verpflichtet ist, vor der Erteilung eines Auftrages mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.
(LG Frankfurt | 28.06.2017   2-13 S 2/17)

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