Ausschluss des Widerrufsrechts nach Fernabsatzgesetz für Computerbauteile

VonHagen Döhl

Ausschluss des Widerrufsrechts nach Fernabsatzgesetz für Computerbauteile

Elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sind keine im Sinne des § 3 II 1 Fernabsatzgesetz auf Grund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes nach dem Fernabsatzgesetz für diese Waren in AGB für Verbraucher verstößt gegen §§ 5 I, 3 II 1 Fernabsatzgesetz und ist daher unzulässig.
(OLG Dresden Urteil vom 23.08.2001 – 8 U 1535/01)

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