Suspendierung des Arbeitnehmers

VonHagen Döhl

Suspendierung des Arbeitnehmers

Die einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist regelmäßig nur aus wichtigem Grund als vorläufig milderes Mittel zur Vermeidung einer sofortigen außerordentlichen Kündigung zulässig.
(LAG Köln, Urteil vom 20.3.2001 – 6 Ta 46/01)

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