Zusammentreffen empfindlicher Gewerke: Parkett auf feuchtem Untergrund
Fugen von 5,0 bis 1,6 mm Breite in einem neu verlegten Parkettfußboden stellen einen Mangel dar, der eine vollständige Erneuerung des Parkettfußbodens rechtfertigt. 2. Wird Parkett auf einer Fußbodenheizung verlegt, muss der Parkettleger die Aufheizprotokolle überprüfen und den Bauherrn vor überhöhten Oberflächentemperaturen beim Betrieb der Fußbodenheizung warnen.
(OLG Hamm, Urt. vom 13.12.2000-25 U 148/98)
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