Das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23.7.2001 ist im Bundesgesetzblatt I, S. 1852 verkündet worden und am 28.7.2001 in Kraft getreten. Kern der Reform sind die Absenkung der Arbeitnehmergrenzzahlen zur Bestimmung der Betriebsratsgröße und die erweiterte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern.
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