Lange Krankheit und 13. Monatsgehalt

VonHagen Döhl

Lange Krankheit und 13. Monatsgehalt

Ein vom Arbeitgeber gewährtes 13. Monatsgehalt kann bei einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers gekürzt werden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein technischen Angestellter war 1997/98 mehr als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben. Unter Hinweis auf seine lange Abwesenheit kürzte ihm die Firma das arbeitsvertraglich zugesicherte 13. Monatsgehalt um rund die Hälfte. Laut Urteil ist eine krankheitsbedingte Kürzung des 13. Monatsgehaltes dann zulässig, wenn die Zuwendung einen „reinen Entgeltcharakter“ hat und damit die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers honoriert werden soll. Anders verhalte es sich bei Gratifikationen, mit denen die Treue des Mitarbeiters zur Firma gewürdigt werde. Nur in diesen Fällen dürfe wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht gekürzt werden.
(Arbeitsgericht Frankfurt, 17 Ca 1709/99) Am 13. Dezember 2000 will das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 672/99) über die Sache in der Revision entscheiden. (zuvor schon LAG Hamm, 22.10.1999)

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