Aufwendungen für Erststudium keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

VonHagen Döhl

Aufwendungen für Erststudium keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind.

(BFH   08.01.2014  VIII R 22/12)

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