Für Klagen eines angestellten Geschäftsführers einer Einzelhandelsfirma ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, wenn die Vertragsparteien den Anstellungsvertrag als Arbeitsvertrag bezeichnet haben.
(LAG Nürnberg 28.6.2004 9 Ta 124/04)
Über den Autor