Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen eines angestellten Geschäftsführers

VonHagen Döhl

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen eines angestellten Geschäftsführers

Für Klagen eines angestellten Geschäftsführers einer Einzelhandelsfirma ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, wenn die Vertragsparteien den Anstellungsvertrag als Arbeitsvertrag bezeichnet haben.
(LAG Nürnberg 28.6.2004 9 Ta 124/04)

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