Zum Ausschluss des Minderungsrechts in AGB Klauseln

VonHagen Döhl

Zum Ausschluss des Minderungsrechts in AGB Klauseln

Nach einer Entscheidung des Kammergerichtes hält die Klausel „Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins oder sonstigen Forderungen des Vermieters aus diesem Vertrag weder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigrungs-Recht ausüben noch mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen“ einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand.
(Kammergericht, Urteil v. 14.2.2002 – 8 U 8203/00)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort