Am 14.6.2002 ist vor dem Landgericht Berlin ein weiterer sogenannten „Mauerschützenprozess“ nach 6 jähriger Verfahrensdauer (seit Eingang der Anklage bei Gericht) zu Ende gegangen. Der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt war der Vorfall an der Berliner Mauer vom 24. Mai 1962, bei dem der DDR- Grenzposten Peter Göring ums Leben gekommen war.
Das Gericht hat sowohl den von uns verteidigten Angeklagten, wie auch die beiden Mitangeklagten freigesprochen. Auch dieser Prozeß ist auf ein breites Medieninteresse gestoßen.
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