Wird ein versichertes Fahrzeug beim Ausweichen vor einem Wildtier beschädigt, muss die Kaskoversicherung hierfür grundsätzlich einstehen. Allerdings muss der Versicherte beweisen, dass der Schaden an seinem Fahrzeug gerade deshalb entstanden ist, weil ihm ein Wildtier vor das Kfz gelaufen ist und er ausweichen musste. Das Landgericht Coburg hat nun entschieden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls im Einzelfall auch allein auf die glaubhafte Schilderung des Versicherungsnehmers gestützt werden kann, wenn keine weiteren Zeugen anwesend waren (Beschlüsse vom 03.02.2006 und 22.02.2006, rechtskräftig).
Über den Autor